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- Das Veranstaltungsgelände kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten einer mittelalterlichen Burg (Gefälle, Kopfsteinpflaster) leider nicht als behindertengerecht bezeichnet werden. Demzufolge ist der Zutritt für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zur Burg leider erschwert.
- Der Besuch der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, insbesondere Sach- oder Körperschäden, die während dem Besuch der Veranstaltung entstehen.
- Der Lärmpegel kann in Teilbereichen die zulässigen Grenzwerte überschreiten.
- Eltern haften für ihre Kinder, übernehmen die Verantwortung für sie, und haben während der Veranstaltung die uneingeschränkte Aufsichtspflicht.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz. Kein Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche!
- Es werden Foto-, Bild- und Tonaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Freien Ritterschaft zu Münzenberg angefertigt· Mit dem Besuchen des Veranstaltungsgeländes erklären sich Besucher einverstanden dass Foto-, Bild oder Tonaufnahmen worauf sie oder ihre Kinder abgebildet sind veröffentlicht werden.
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